Wir betrachten das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei in engem Zusammenhang mit dem Transport- und Speditionsrecht. Es stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Sach- und Personenschäden besteht insbesondere für Transportunternehmen zunehmend Beratungs- und Vertretungsbedarf im Bereich des sog. öffentlichen Transportrechts. Hierzu zählen insbesondere Problematiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, mit der Beachtung der einschlägigen Vorschriften im Bereich der Ladungssicherung oder auch des Gefahrguttransports sowie die Beratung und Vertretung rund um das Thema Maut.
Neben der vorbeugenden Rechtsberatung zur Vermeidung von potentiellen Verstößen in diesen Bereichen für die Zukunft übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen in Straf- und Bußgeldverfahren.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf: