Wer in Fragen des Transportrechts, des Speditionsrechts oder des Logistikrechts anwaltliche Beratung und Vertretung benötigt, der braucht mittlerweile Spezialisten.
Unterschiedlichste Güter werden auf ebenso unterschiedliche Arten auf der Straße, der Schiene, zur See und in der Luft transportiert, durch die immer stärker werdende Globalisierung beschränken sich zudem logistische Leistungen schon lange nicht mehr auf nationale Tätigkeiten, sondern werden weltweit erbracht.
Im Transport- und Speditionsrecht sind sowohl handelsrechtliche als auch haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und internationale Regelungen von Relevanz, die eine anwaltliche Spezialisierung zwingend erforderlich machen.
Darüber hinaus ist das Transportrecht in engem Zusammenhang zu sehen mit dem Verkehrsrecht. Für Transportunternehmen besteht zunehmend Beratungs- und Vertretungsbedarf im Bereich des öffentlichen Recht des Güterverkehrs einschließlich der Bußgeld- und Strafvorschriften sowie der Abwicklung von Unfallangelegenheiten.. Hierzu zählen insbesondere Problematiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, der Beachtung der einschlägigen Vorschriften im Bereich der Ladungssicherung oder auch des Gefahrguttransports sowie die Beratung und Vertretung von Unternehmen rund um das Thema Maut.
Einen besonderen Raum nimmt auch die Vertragsgestaltung, insbesondere im Logistikbereich ein. So werden wir beratend und gestaltend tätig für Unternehmen wie Versender in den Bereichen Transport, Spedition, Lagerung und Logistik.
Unser Anliegen ist es, unsere Mandanten in allen Bereichen des Transportrechtes, aber auch wegen anderer ineinander greifender Rechtsgebiete umfassend zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.
Ihre Ansprechpartnerin in diesen Fragen ist Frau Rechtsanwältin Schneider. Sie absolvierte in diesem Jahr erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Transport- und Speditionsrecht in Hamburg.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf: