Unsere Kanzlei ist spezialisiert im Bereich Forderungseinzug (umgangssprachlich auch „Inkasso“ genannt) und seit mehreren Jahren für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen in diesem Bereich tätig.
Die Sicherstellung des zeitnahen Einzugs berechtigter Forderungen gewährt Ihrem Unternehmen kontinuierlich Liquidität und hilft dabei, finanzielle Engpässe und Überbrückungskredite zu vermeiden. Letztlich dient der Forderungseinzug auch der Vermeidung von Umsatzeinbussen und trägt zur Gewinnmaximierung bei. Insgesamt ist damit eine Stärkung der Position Ihres Unternehmens am Markt zu erzielen.
Die Abgabe des Mahnwesens und die Beauftragung unserer Kanzlei mit dem professionellen Forderungseinzug schafft zudem Entlastung für Ihre Mitarbeiter, damit diese sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Den Vorteil der Forderungsbeitreibung durch unsere Kanzlei sehen wir in dem Umstand begründet, dass Ihre Forderungssache von der Abgabe an unser Büro bis hin zur Beendigung der Angelegenheit von einem für Sie zuständigen Rechtsanwalt begleitet wird. Eine Abgabe durch ein Inkasso-Unternehmen an einen später notwendig werdenden sog. Vertragsanwalt ist damit entbehrlich. So profitieren Sie zum einen von dem Umstand, dass Ihre Angelegenheiten zügig und effektiv bearbeitet werden und es nicht zu unnötigen Informationsverlusten kommt. Zum anderen ist Ihnen von Beginn an die Begleitung durch einen Rechtsanwalt mit kompetentem Fachwissen garantiert. Dies macht nicht nur nach außen hin Eindruck bei Ihren Schuldnern, sondern bewahrt Sie durch kompetente Beratung von Beginn an auch vor der unnötigen Veranlassung kostenauslösender Maßnahmen in aussichtslosen Fällen.
Verantwortlich für den Bereich Forderungseinzug ist Frau Rechtsanwältin Schneider.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf: