Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich, gerichtlich sowie in Mediationsverfahren.

Daneben sind wir schwerpunktmäßig tätig für Unternehmen im Bereich der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie von Aufhebungsvereinbarungen.

Verantwortlich für den Bereich Arbeitsrecht ist Frau Rechtsanwältin Schneider.

Tätigkeitsfelder

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Abmahnungen
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Aufhebungs-
    und Abwicklungsverträge
  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungs-
    und Mitbestimmungsrecht
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz
  • Mitbestimmung
  • Schutz
    besonderer Personengruppen
  • Sozialversicherungsrecht
  • Tarifvertragesrecht
  • Umwandlung
  • Unstrukturierung